Emission Impossible? Was die IED-Novelle für Anlagenbetreiber mit sich bringt

Am 4. August 2024 trat die überarbeitete EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in Kraft, die neue Pflichten für Industrie und Tierhaltung mit sich bringt. Dafür veröffentlichte Ende November 2024 das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung, um große Teile der IED in nationales Recht zu überführen.

Die neue IED betrifft rund 13.000 Anlagen in Deutschland, die der 4. BImSchV unterliegen, und gilt vor allem für die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung sowie für die Textil- und Lederindustrie.

Die IED bezweckt einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen durch eine verbindliche Anwendung von „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT) im Genehmigungsverfahren sowie eine obligatorische Einführung von renommierten Umweltmanagementsystemen wie EMAS und ISO 14001 vermieden oder reduziert werden. Ferner soll durch diesen integrativen Ansatz eine deutliche Vereinfachung des gesamten Genehmigungsverfahrens erzielt werden: Einerseits wird Rechtssicherheit und Klarheit für Unternehmen geschaffen, andererseits gibt es auch Möglichkeiten zur Entlastung von Betrieben und zur Beschleunigung von Verfahren.

Für Unternehmen, die dem Anwendungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie (IED) unterliegen, wird es künftig erforderlich sein, Transformationspläne in ihre Umweltmanagementsysteme zu integrieren. Diese Transformationspläne unterliegen der Prüfpflicht durch externe Stellen im Rahmen des Umweltmanagementsystems. Durch die Implementierung solcher Pläne können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Strategien und Geschäftsmodelle mit der Zielsetzung, den Klimawandel auf 1,5 °C zu begrenzen, sowie dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Einklang stehen. Die detaillierten Anforderungen und Inhalte dieser Transformationspläne sollen voraussichtlich bis zum 30. Juni 2026 in einem delegierten Rechtsakt der EU festgelegt werden.

Weitere Änderungen

  • Klima- und Ressourcenschutz werden verbindlich (Dekarbonisierung und Förderung der Ressourceneffizienz). Dabei werden verbindliche Bandbreiten für den Verbrauch von materiellen Ressourcen (einschließlich Wasser und Energie) festgelegt. Achtung: Solche Verbrauchsvorgaben sind in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten (GUTcert verfolgt gespannt die Änderungen hierzu im BImSchG).
  • BVT-Merkblätter (Beste Verfügbare Techniken) sind das zentrale Steuerungselement des Anlagenzulassungsrechts und legen den aktuellen Stand der Technik für die verschiedenen Branchen fest. Mit der Novelle der IED werden strengere Emissionsgrenzwerte für die Bestimmung der Umweltleistungen von Anlagen festgelegt.
  • Der Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen wird vereinfacht. Das neu gegründete Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) sammelt, analysiert und kommuniziert Informationen über die Fortentwicklung der BVT.
  • Die IED-Novelle bringt auch Änderungen im Bundesbergbaugesetz (BBergG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit sich. Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchV) wird gestrafft und Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.

Good to know: Wer sich nachweislich in einer tiefgreifenden industriellen Transformation befindet, kann einen Aufschub von bis zu 8 Jahren für die Einhaltung aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen erhalten!

Wer mehr über die IED-Novelle sowie die damit einhergehenden Verpflichtungen und Fristen erfahren möchte, ist herzlich eingeladen, am Webinar des GUTcert-Fachleiters Energiedienstleistungen & Emissionshandel Jochen Buser teilzunehmen, das am 26.04.2025 vom Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V. ausgerichtet wird. Den Link zur Veranstaltung wird zeitnah über Linkedin zur Verfügung gestellt.

Auch sonst bietet GUTcert ein reichhaltiges Programm an Fortbildungen auf dem Themengebiet:

Über die GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

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