Partikelfiltrierende Masken werden je nach Durchlässigkeit des Filters auch als FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske bezeichnet. Sie dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Diese Masken gelten anders als medizinische Gesichtsmasken nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen sie nur durch eine von der Europäischen Union anerkannte Benannte Stelle. Bei TÜV Rheinland ist die Landesgesellschaft in Ungarn – TÜV Rheinland InterCert – die Benannte Stelle. Eine Übersicht zu Maskentypen findet sich unter https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Weitere Informationen über Dienstleistungen von TÜV Rheinland zur Bewältigung der Corona-Pandemie unter www.tuv.com/landingpage/de/restart-safely bei TÜV Rheinland.
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 21.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,1 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
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