Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG).…
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Das gilt allerdings nicht für die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer gezahlt wurde…